Mein Honorar berechnet sich aus einem festen Stundensatz, abhängig vom Fachbereich, und dem zeitlichen Rahmen der Mediation. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, werden die Kosten zu gleichen Teilen von den Konfliktparteien getragen. So haben Sie die ständige Kostenkontrolle.

Das informelle Erstgespräch, meist telefonisch, dient der Auftragsklärung und ist selbstverständlich für Sie kostenfrei.

Spätestens seit 2012 mit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes bieten immer mehr Rechtschutzversicherer die Kostenübernahme für die Mediation an. Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Versicherung auch diese Leistung anbietet.